Bundesnetzagentur: Glasfasermodem vom Anbieter keine Pflicht
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass Kunden auch bei Glasfasernetzen das Endgerät frei wählen dürfen – und erteilt den Netzbetreibern eine Abfuhr.
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass Kunden auch bei Glasfasernetzen das Endgerät frei wählen dürfen – und erteilt den Netzbetreibern eine Abfuhr.
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