Data Scraping und Urheberrecht beim Training von KI-Modellen
Das Landgericht Hamburg hat als erstes europäisches Gericht zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Data Scraping für das Training von KI-Modellen entschieden (Urteil vom 27.09.2024, Az. 310 O 227/23). Dabei handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung, die grundlegende Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht beleuchtet. Besonders im Fokus steht die Anwendung der urheberrechtlichen Schrankenregelungen zum Text- und Data-Mining gemäß §§ 44b und 60d UrhG.
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