Glasfaser: Laufzeit des Vertrags beginnt bei Abschluss, nicht Anschluss
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat geurteilt: Die Mindestlaufzeit beginnt auch bei Glasfaserdiensten mit Vertragsschluss – nicht erst mit dem Anschluss.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat geurteilt: Die Mindestlaufzeit beginnt auch bei Glasfaserdiensten mit Vertragsschluss – nicht erst mit dem Anschluss.
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